Bagatellgrenze streichen

NEUMARKT. Die CSU will die Abschaffung einer neu eingeführten Bagatellgrenze für Trinkwasser, mit dem der Garten gegossen wird.

Der Neumarkter Stadtrat hatte die Bagatellgrenze von zwölf Kubuikmetern beschlossen, als er vor Jahresfrist eine neue Fassung der Einleitungsgebühr zur Schmutzwassergebühr beschloß. Die Schmutzwassergebühr richtet sich bekanntlich nach dem Frischwasserverbrauch, obwohl viele Bürger mit einem Teil des Trinkwassers ihre Gärten gießen - das damit zweifellos nicht in der Kanalisation landet und deshalb keine Schmutzwassergebühr verursacht.

Wer sich freiwillig alle sechs Jahre einen neuen Wasserzähler anschafft, konnte sich bisher und auch jetzt das Wasser für die Gartenbewässerung herausrechnen lassen. Allerdings wurde bei dem jüngsten Beschluß des Stadtrates eine "Bagatellgrenze" von zwölf Kubikmetern eingeführt - das heißt, eine Reduzierung der Einleitungsgebühr gibt es erst, wenn mehr als zwölf Kubikmeter im Garten verspritzt werden.

Das sei damals beim Beschluß im Stadtrat nicht klar zu erkennnen gewesen, erklärte jetzt Naturschutz-Referent und CSU-Stadtrat Werner Thumann in einem Schreiben an OB Thomas Thumann. Da sich auch der Verwaltungsaufwand durch die neue Bagatellgrenze nicht ändere, fordert die CSU, den Zusatz einfach wieder zu streichen.
26.07.09
neumarktonline: Bagatellgrenze streichen
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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