Sonder-Sitzung nötig

NEUMARKT. Die deutlichen Zusätze, von wem Bürger- und Ratsbegehren eigentlich stammen, sind vermutlich rechtlich nicht zulässig.

Wie neumarktonline noch am Abend der letzten Stadtratssitzung berichtete (Bericht hier), entschied sich das Gremium mit großer Mehrheit dafür, das Bürgerbegehren deutlich mit den Urhebern, den FLitZ-Funktionären "Gloßner-Ries-Rogler" zu kennzeichen. Das von den übrigen Stadträten initierte oder unterstützte Ratsbegehren sollte den Vermerk "CSU-UPW-SPD-FDP" tragen.

Doch das ist vermutlich rechtlich nicht zulässig, wie am Dienstag-Nachmittag Rechtsdirektor Jürgen Kohler in einer Email die Neumarkter Stadträte informierte. Deshalb muß jetzt kurzfristig eine erneute Stadtratssitzung (am Dienstag, 16. August um 16 Uhr) anberaumt werden, um die Formalien von Bürger- und Ratsbegehren neu festzulegen.

Statt dem "Klartext", von wem Bürgerbegehren und Ratsbegehren angestrengt werden, müssen sich die Wahlberechtigten jetzt mit den ebenso blumigen wie nichtssagenden Titeln herumschlagen: "Die Altstadt darf nicht sterben" oder "Ja zu einer attraktiven Einkaufsstadt".

Neben den Kosten für die Abstimmung dürfen sich Stadt und Bürger noch mit zahlreichen logistischen Problemen herumschlagen: weil FLitZ einer Fristverlängerung nicht zustimmte, müssen Bürger- und Ratsbegehren zeitgleich mit dem Neumarkter Stadtlauf am 18. September durchgeführt werden. Eine Woche später findet dann die Oberbürgermeister-Wahl statt. Eine Zusammenlegung der beiden Abstimmungen wurden vom Innenministerium nicht genehmigt.
02.08.11
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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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