"Ein wenig eigenartig"

NEUMARKT. OB Thumann beklagt sich, daß im Stadtrat gefaßte Beschlüsse schon kurz danach durch neue Anträge revidiert werden sollen.

Dies sei "zuletzt immer wieder einmal festzustellen" und mute aus seiner Sicht "schon ein wenig eigenartig an", erklärte das Stadtoberhaupt am Freitag. Gemeint ist aktuell ein Antrag der CSU vom Juli (wir berichteten) zur Bagatellgrenze bei der Gartenbewässerung, die erst im November 2008 einstimmig - also auch mit allen Stimmen der CSU - beschlossen worden sei.

Die Stadt wies am Freitag in einer Pressemitteilung die Ansicht von CSU-Stadtrat Werner Thumann zurück, wonach die so genannte "Bagatellgrenze" von zwölf Kubikmetern jährlich bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr in der Satzung "mehr oder weniger versteckt" worden sei. Dies habe er in Zusammenhang mit dem CSU-Antrag geäußert.

Die Stadt erinnert vielmehr daran, dass die Satzungsänderungen den Stadträten bereits vor der betreffenden Stadtratssitzung am 27.November 2008 als Anlage zusammen mit der Einladung zur Sitzungsvorbereitung beigelegt worden war. Darin sei in den Ausführungen zu Paragraph 11 auch diese Regelung enthalten. In der Sitzung wäre zudem Zeit und Gelegenheit gewesen, über unklare Punkte oder Änderungswünsche zu sprechen.

Hintergrund der Regelung in dieser Form sei es vor allem, aus ökologischen Gründen einen Anreiz zu schaffen, auf die Verwendung von wertvollem Trinkwasser für die Gartenbewässerung zu verzichten.

Ungeachtet dessen habe die Verwaltung aber kein Problem damit, wenn die entsprechende Passage in der Satzung nach dem mehrheitlichen Willen des Stadtrates "und trotz der bedenkenswerten ökologischen Absichten der jetzigen Regelung" wieder gestrichen werden soll.

Generell gilt in der damals beschlossenen neuen Satzung, dass Gartenbesitzer, wenn sie einen eigenen Wasserzähler für die Gartenbewässerung eingebaut haben, für diese dort erfasste Wassermenge keine Schmutzwassergebühr bezahlen müssen. Allerdings werden nur die Mengen angerechnet, die über der "Bagatellgrenze" von zwölf Kubikmetern liegen.

Diese "Bagatellgrenze" entspreche genau der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern erstellten Mustersatzung. Finanziell bedeutet diese Grenze für die wenigen in Neumarkt davon betroffenen Grundstücksbesitzer, und das sind nur vier Prozent aller Haushalte, einen Gebührenwert von jeweils 15,60 Euro jährlich. In Zahlen ausgedrückt sind es in Neumarkt derzeit 524 Haushalte, wovon 115 die Bagatellgrenze von zwölf Kubikmetern nicht überschritten haben.

Im Übrigen handelt es sich bei der Bagatellgrenze um keine Neueinführung, heißt es in der Pressemitteilung. Sie gab es schon ab 1983. Damals allerdings lag sie sogar bei 60 Kubikmetern Wasser. Für Wasserverbräuche, die über diesem Wert lagen, wurde ein pauschaler Gebührenabzug von fünf oder zehn Prozent zur Bewässerung von Hausgärten gewährt.

1997 wurde dieser pauschale Gebührenabzug für die Gartenbewässerung aus ökologischen Gründen einstimmig vom Stadtrat abgeschafft. Dies sollte dem schonenden und sparsamen Umgang mit Trinkwasser dienen. Ab diesem Zeitpunkt waren nur noch dann Wassermengen von der Abwassergebühr befreit, wenn sie durch den Einbau eines eigenen Wasserzählers auch nachgewiesen wurden.

Ziel war es ("wie in der Sitzungsunterlage vom 1.Juli 1997 nachzulesen"), die Grundstückseigentümer anzuregen, "künftig vermehrt kostenloses Regenwasser für die Gartenbewässerung zu verwenden und dadurch Wasser- und Abwassergebühren zu sparen". Diesen Grundgedanken Habe die Stadt daher auch in die neue Satzung aufgenommen.
14.08.09
neumarktonline: "Ein wenig eigenartig"
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