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Leserbriefe

„Unsinnige Natur-Aktion“

Zum Bericht „AOM will mähfreien Mai“, neumarktonline vom 28.März 2025

Ich bin einer der Hausmeister in Neumarkt. Bei mir gehört das Rasenmähen zur alltäglicher Arbeit. Ich möchte einmal wissen, was sich die Menschen vom „Aktionsbündnis Oberpfalz-Mittelfranken“ dabei gedacht haben, wenn sie die Aktion „Mähfreier Mai“ erfunden haben:

Es ist total richtig, dass wertvolle Lebensräume für Blumen, Kräuter und Insekten wie Hummeln, Schmetterlinge und Käfer geschaffen werden. Auch Spinnen, Heuschrecken und viele weitere Kleintiere würden von dieser einfachen, aber effektiven Maßnahme profitieren. Das kann ich nur in „unberührte Natur-Flächen“, abseits von Bundesstraßen, Kreisstraßen, Landstraßen, anderen Verbindungsstraßen oder Fußwegen und Radwegen machen. Gar nicht geht dies an den Flächen, wo sie sind oder in den „Öffentlichen Grünanlagen, Vereins-Sportplätzen, Bolzplätzen, Gärten in den Wohnanlagen oder „Private Kleingärten oder Großgärten“ oder „städtischen Schrebergärten“.

Der Monat Mai ist schon immer ein „Wachs-Monat&ldquo.

Wenn es regnerisch ist, ist der Rasen in den öffentlichen Grünanlagen, Vereins-Sportplätzen, Bolzplätzen, „Gärten in den Wohnanlagen“ oder „Private Kleingärten oder Großgärten“ oder „städtischen Schrebergärten“ nach fünf Wochen 50 bis 70 Zentimeter hoch. In den Flächen neben den Bundesstraßen, Kreisstraßen, Landstraßen, anderen Verbindingsstraßen oder jeden Fußwegen und Radwegen, wo das Gras viel „Wetter robuster“ ist, 70 Zentimeter bis einen Meter hoch. Gar auf den Vereins-Sportplätzen wäre hier kein Spielbetrieb mehr möglich und auf den Bolzplätzen könnten die Kinder nicht mehr spielen.


In den „Privaten Großgärten“, wo die Besitzer einen Rasenmäher-Traktor besitzen, und in den „Gärten in den Wohnanlagen“ kann man ihn so einstellen dass er das packt. In den „Privaten Kleingärten“ brauchen die Besitzer eine Motorsense oder Balkenmäher, um diesen Rasen „auf normaler Größe“ zurück zu schneiden.

In den Flächen neben den Bundesstraßen, Kreisstraßen, Landstraßen, anderen Verbindungsstraßen oder jeden Fußwegen und Radwegen würde es selbst für einen „Schlegelmäher“ oder für den Bankettmäher-LKW schwierig, das abzumähen. Hier kann das auch zur „Verkehrs-Gefährdung“ werden.

Dies alles sollten die Menschen vorher bedacht haben, bevor sie diese unsinnige „Natur-Akion“ ins Leben rufen.

Tobias Kremmel, Neumarkt, 30.3.2025

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ISSN 1614-2853
15. Jahrgang
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